Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.02.1997 - 4 Ss 731/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5764
OLG Stuttgart, 05.02.1997 - 4 Ss 731/96 (https://dejure.org/1997,5764)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.02.1997 - 4 Ss 731/96 (https://dejure.org/1997,5764)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 4 Ss 731/96 (https://dejure.org/1997,5764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 25.03.1984 - 5 Ss OWi 84/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.1997 - 4 Ss 731/96
    Das OLG Düsseldorf (VRS 67, 129 ) nahm einen einheitlichen Lebenssachverhalt zwischen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor und nach dem Abbiegen in eine andere Straße an, wobei beim Abbiegen die Geschwindigkeit herabgesetzt werden mußte.

    Darüber hinaus beruhten die Überschreitungen ersichtlich auf dem Willen des Betroffenen, die vor ihm liegende Fahrstrecke möglichst schnell zu durchfahren, so daß zwischen beiden Verstößen auch ein verbindendes subjektives Element bestand (vgl. OLG Düsseldorf VRS 67, 129 [130]).

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.1997 - 4 Ss 731/96
    Dabei kann ein einheitlicher Vorgang in diesem Sinne mehrere Handlungen im natürlichen und rechtlichen Sinne (Handlungsmehrheit, § 20 OWiG ) umfassen (vgl. BGHSt 13, 21 ; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 84 Rdnr. 5 und Rdnr. 50, 50 a vor § 59 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.1993 - 5 Ss OWi 53/93

    Zum Begriff der natürlichen Handlungseinheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.1997 - 4 Ss 731/96
    Handlungseinheit im materiell-rechtlichen Sinn (und damit auch im prozessualen Sinn) ist in dem Fall bejaht worden, in dem der Betroffene auf einer Länge von ca. 12 km auf der Autobahn verschiedene durch Verkehrszeichen 274 der StVO angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen (zwischen 60 km/h und 100 km/h) vorsätzlich überschritt (OLG Düsseldorf NZV 1994, 42 ; vgl. weiter BayObLG NZV 1993, 162 ; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195 ; OLG Hamm ZfS 1994, 187).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1988 - 5 Ss OWi 237/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.1997 - 4 Ss 731/96
    Handlungseinheit im materiell-rechtlichen Sinn (und damit auch im prozessualen Sinn) ist in dem Fall bejaht worden, in dem der Betroffene auf einer Länge von ca. 12 km auf der Autobahn verschiedene durch Verkehrszeichen 274 der StVO angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen (zwischen 60 km/h und 100 km/h) vorsätzlich überschritt (OLG Düsseldorf NZV 1994, 42 ; vgl. weiter BayObLG NZV 1993, 162 ; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195 ; OLG Hamm ZfS 1994, 187).
  • BayObLG, 22.12.1992 - 2 ObOWi 438/92

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreiten; Dauerordnungswidrigkeit; Unterbrechung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.1997 - 4 Ss 731/96
    Handlungseinheit im materiell-rechtlichen Sinn (und damit auch im prozessualen Sinn) ist in dem Fall bejaht worden, in dem der Betroffene auf einer Länge von ca. 12 km auf der Autobahn verschiedene durch Verkehrszeichen 274 der StVO angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen (zwischen 60 km/h und 100 km/h) vorsätzlich überschritt (OLG Düsseldorf NZV 1994, 42 ; vgl. weiter BayObLG NZV 1993, 162 ; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195 ; OLG Hamm ZfS 1994, 187).
  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Von besonderer Bedeutung ist vielmehr, ob die Einzelverstöße räumlich und insbesondere zeitlich eng aufeinander folgen (vgl. etwa BayObLG JR 2002, 523 f.; BayObLGSt 1995, 91, 93 f.; OLG Düsseldorf NZV 1996, 503, 504 f.; OLG Köln NZV 1989, 401; OLG Stuttgart NZV 1997, 243 f., jeweils m. w. N.).

    Bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise wird mit der im Bußgeldbescheid erwähnten Tat damit auch vollständig diejenige erfasst, wegen derer der Betroffene alternativ verurteilt worden ist (vgl. auch die Sachverhalte, die den Entscheidungen des BayObLG [BayObLGSt 1994, 135 ff.], des OLG Stuttgart [NZV 1997, 243 f.] und des OLG Zweibrücken [NJW 1966, 1828 f.] zugrunde lagen).

  • BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während

    Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob die Einzelverstöße räumlich und insbesondere zeitlich eng aufeinander folgen (BayObLGSt 1995, 91/93; OLG Düsseldorf NZV 1996, 503/504; OLG Köln NZV 1989, 401; OLG Stuttgart NZV 1997, 243), wobei ein zeitlicher Zwischenraum von etwa 30 bis 35 Minuten bereits als bedenklich erachtet wurde, um noch von einer Tat ausgehen zu können (OLG Köln NZV 1994, 292).

    Die Frage, ob andernfalls eine einheitliche historische Tat bejaht werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 42/43 und OLG Stuttgart NZV 1997, 243), stellt sich daher nicht.

  • OLG Hamm, 09.06.2009 - 5 Ss OWi 297/09

    Zweimal geblitzt innerhalb einer Minute

    Selbst wenn man jedoch, insoweit dem Amtsgericht folgend, von zwei tatmehrheitlich i.S.d. § 20 OWiG begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgehen würde, wären die beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen dann zumindest in verfahrensrechtlicher Hinsicht als eine Tat i.S.d. §§ 46 Abs. 1 OWiG, 155, 264 StPO und Art. 103 Abs. 3 GG anzusehen, denn die beiden Vorgänge sind aufgrund ihres engen räumlich-zeitlichen Zusammenhangs innerlich derart verknüpft, dass ihre getrennte Aburteilung in zwei verschiedenen Bußgeldverfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (vgl. OLG Stuttgart NZV 1997, 243; OLG Naumburg, NJW 1995, 3332; OLG Hamburg VRS 27, 144; OLG Zweibrücken DAR 2003, 281).
  • OLG Zweibrücken, 02.11.2017 - 1 OLG 2 SsBs 31/17

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs auf einen Tatvorwurf

    Dieser äußere Umstand stellt ein gewichtiges Indiz dafür dar, dass dem gesamten vom Bußgeldbescheid erfassten Fahrverhalten ein einheitlicher, die festgestellten Handlungen verbindender Willensentschluss des Betroffenen, die vor ihm liegende Fahrstrecke möglichst schnell zu durchfahren, zugrunde gelegen war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.1993 - 5 Ss (OWi) 53/93, NZV 1994, 42; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.02.1997 - 4 Ss 731/96, NZV 1997, 243).
  • OLG Jena, 12.07.1999 - 1 Ss 71/99

    Kontinuierliches Zuschnellfahren als eine Tat im materiell-rechtlichen Sinne ;

    Die Behandlung der Geschwindigkeitsverstöße in getrennten Verfahren erscheint hier nicht (anders bei den Fallgestaltungen, die den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 02.12.1994, SchlHA 1996, 114 und des OLG Stuttgart vom 05.02.1997, NZV 1997, 243, zugrunde lagen) als unnatürliche Aufspaltung eines zusammenhängenden Geschehens.
  • OLG Düsseldorf, 01.09.1997 - 5 Ss OWi 236/97
    Bei mehreren, in engerem zeitlichen Zusammenhang stehenden Geschwindigkeitsübertretungen besteht regelmäßig die Problematik, ob die einzelnen Verstöße jeweils neue Taten im prozessualen Sinne begründen und darüber hinaus im Falle der Bejahung nur eine Tat in diesem Sinne, ob unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Handlungseinheit eine Verknüpfung zu nur einer einzigen materiell-rechtlichen Tat vorliegt (vgl. BayObLG VM 1997, 43; OLG Stuttgart, NZV 1997, 243 ; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 503 ; Senatsbeschluß vom 4. Juli 1993, 5 Ss (OWi) 53/93 - (OWi) 34/93 = NZV 1994, 42 = VRS 86, 148 = VM 1994, 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht